Finanztip - Kosten sparen
Haushaltshilfe und Hausmeister von den Steuern absetzen
Die Arbeitskosten können Sie steuerlich geltend machen: 20 Prozent der Ausgaben, maximal 4.000 Euro im Jahr, ermäßigen die tarifliche Einkommensteuer.
Haben Sie Fragen beraten wir Sie gern.